Kaufrecht & Gewährleistung

Kaufrecht und Gewährleistung: Ihre Rechte bei mangelhafter Ware

Mangelhaftes Produkt? Ich setze Ihre Gewährleistungsrechte durch.

Rechtsanwalt Felix Neumann

Ihr Anwalt in Dortmund

Ihre Rechte bei Mängeln

Sie haben ein Produkt gekauft, das nicht hält, was es verspricht? Das Kaufrecht gibt Ihnen als Käufer starke Rechte bei mangelhafter Ware. Ob Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz: Ich setze Ihre Ansprüche konsequent durch.

Ist die Kaufsache mangelhaft, stehen Ihnen als Käufer verschiedene Rechte zu:

Nacherfüllung: Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Paragraph 439 BGB).

Rücktritt: Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Kaufpreises.

Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Mangel.

Schadensersatz: Ersatz des durch den Mangel entstandenen Schadens.

Gewährleistungsfristen

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Sachen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf gilt die Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen?

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gilt das Kaufrecht auch beim Privatkauf?

Welches Gericht in Dortmund ist für mein Kaufrecht-Problem zuständig?

Wie finde ich einen guten Anwalt für Kaufrecht in Dortmund?

Ich habe in Dortmund ein mangelhaftes Auto gekauft. Was kann ich tun?

Weitere Schwerpunkte

Alle Bereiche im Zivilrecht

Kündigung & Kündigungsschutz

Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Abfindung aushandeln

Abmahnung abwehren

Zur Zivilrecht Übersicht

Mangelhaftes Produkt? Setzen Sie Ihre Rechte durch!

Ich prüfe Ihre Gewährleistungsansprüche und setze sie konsequent durch.

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Kaufrecht und Gewährleistung: Ihre Rechte bei mangelhafter Ware

Mangelhaftes Produkt? Ich setze Ihre Gewährleistungsrechte durch.

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Ist die Kaufsache mangelhaft, stehen Ihnen als Käufer verschiedene Rechte zu:

Nacherfüllung: Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Paragraph 439 BGB).

Rücktritt: Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Kaufpreises.

Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Mangel.

Schadensersatz: Ersatz des durch den Mangel entstandenen Schadens.

Gewährleistungsfristen

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Sachen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf gilt die Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war.

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Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen?

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gilt das Kaufrecht auch beim Privatkauf?

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