Betäubungsmittelstrafrecht: Ihr Verteidiger bei Drogendelikten
BtMG-Verstösse werden hart verfolgt. Ich verteidige konsequent.

Typische Vorwürfe im BtM-Strafrecht
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden in Deutschland hart verfolgt. Ob Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau: Die Strafrahmen sind hoch, und oft drohen zusätzliche Konsequenzen wie der Führerscheinentzug. Als Strafverteidiger in Dortmund kenne ich die Besonderheiten des BtM-Strafrechts und verteidige konsequent.
Das BtMG kennt verschiedene Tatbestände mit unterschiedlichen Strafrahmen:
Besitz von Betäubungsmitteln: Schon der Besitz geringer Mengen ist strafbar.
Handeltreiben: Bereits jede auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, auch die Vermittlung.
Einfuhr und Ausfuhr: Transport über die Landesgrenze, auch im Transitverkehr.
Anbau und Herstellung: Eigenanbau von Cannabis oder Herstellung synthetischer Drogen.
Nicht geringe Menge: Ab bestimmten Grenzwerten drohen Mindeststrafen von einem Jahr.
Verteidigungsstrategien im BtM-Strafrecht
Mein Ziel: Verfahrenseinstellung, Bewährungsstrafe oder minimale Strafe.
Einstellung bei geringer Menge (Paragraph 31a BtMG): Bei Eigenverbrauch und geringer Menge möglich.
Beweisverwertungsverbote: Rechtswidrige Durchsuchungen oder Telefonüberwachungen angreifen.
Aufklärungshilfe (Paragraph 31 BtMG): Kooperation mit den Behörden kann zu erheblicher Strafmilderung führen.

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ab welcher Menge droht eine Freiheitsstrafe?
Kann das Verfahren bei Eigenverbrauch eingestellt werden?
Wie hoch sind die Grenzwerte für eine "geringe Menge" bei Cannabis in Dortmund?
Ich wurde mit Drogen am Dortmunder Hauptbahnhof erwischt. Was nun?
Führt eine Verurteilung wegen BtMG-Delikten zum Führerscheinentzug in Dortmund?
Wo finde ich einen spezialisierten Anwalt für BtM-Strafrecht in Dortmund?
Weitere Schwerpunkte
Alle Bereiche im Strafrecht
Zur Strafrecht Übersicht


BtM-Vorwurf? Schweigen Sie und rufen Sie mich an!
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Ich kenne die Besonderheiten des BtM-Strafrechts.
Betäubungsmittelstrafrecht: Ihr Verteidiger bei Drogendelikten
BtMG-Verstösse werden hart verfolgt. Ich verteidige konsequent.
Typische Vorwürfe im BtM-Strafrecht
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden in Deutschland hart verfolgt. Ob Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau: Die Strafrahmen sind hoch, und oft drohen zusätzliche Konsequenzen wie der Führerscheinentzug. Als Strafverteidiger in Dortmund kenne ich die Besonderheiten des BtM-Strafrechts und verteidige konsequent.
Das BtMG kennt verschiedene Tatbestände mit unterschiedlichen Strafrahmen:
Besitz von Betäubungsmitteln: Schon der Besitz geringer Mengen ist strafbar.
Handeltreiben: Bereits jede auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, auch die Vermittlung.
Einfuhr und Ausfuhr: Transport über die Landesgrenze, auch im Transitverkehr.
Anbau und Herstellung: Eigenanbau von Cannabis oder Herstellung synthetischer Drogen.
Nicht geringe Menge: Ab bestimmten Grenzwerten drohen Mindeststrafen von einem Jahr.
Verteidigungsstrategien im BtM-Strafrecht
Mein Ziel: Verfahrenseinstellung, Bewährungsstrafe oder minimale Strafe.
Einstellung bei geringer Menge (Paragraph 31a BtMG): Bei Eigenverbrauch und geringer Menge möglich.
Beweisverwertungsverbote: Rechtswidrige Durchsuchungen oder Telefonüberwachungen angreifen.
Aufklärungshilfe (Paragraph 31 BtMG): Kooperation mit den Behörden kann zu erheblicher Strafmilderung führen.

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ab welcher Menge droht eine Freiheitsstrafe?
Kann das Verfahren bei Eigenverbrauch eingestellt werden?
Wie hoch sind die Grenzwerte für eine "geringe Menge" bei Cannabis in Dortmund?
Ich wurde mit Drogen am Dortmunder Hauptbahnhof erwischt. Was nun?
Führt eine Verurteilung wegen BtMG-Delikten zum Führerscheinentzug in Dortmund?
Wo finde ich einen spezialisierten Anwalt für BtM-Strafrecht in Dortmund?
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Betäubungsmittelstrafrecht: Ihr Verteidiger bei Drogendelikten
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Typische Vorwürfe im BtM-Strafrecht
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden in Deutschland hart verfolgt. Ob Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau: Die Strafrahmen sind hoch, und oft drohen zusätzliche Konsequenzen wie der Führerscheinentzug. Als Strafverteidiger in Dortmund kenne ich die Besonderheiten des BtM-Strafrechts und verteidige konsequent.
Das BtMG kennt verschiedene Tatbestände mit unterschiedlichen Strafrahmen:
Besitz von Betäubungsmitteln: Schon der Besitz geringer Mengen ist strafbar.
Handeltreiben: Bereits jede auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, auch die Vermittlung.
Einfuhr und Ausfuhr: Transport über die Landesgrenze, auch im Transitverkehr.
Anbau und Herstellung: Eigenanbau von Cannabis oder Herstellung synthetischer Drogen.
Nicht geringe Menge: Ab bestimmten Grenzwerten drohen Mindeststrafen von einem Jahr.
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Mein Ziel: Verfahrenseinstellung, Bewährungsstrafe oder minimale Strafe.
Einstellung bei geringer Menge (Paragraph 31a BtMG): Bei Eigenverbrauch und geringer Menge möglich.
Beweisverwertungsverbote: Rechtswidrige Durchsuchungen oder Telefonüberwachungen angreifen.
Aufklärungshilfe (Paragraph 31 BtMG): Kooperation mit den Behörden kann zu erheblicher Strafmilderung führen.

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Ab welcher Menge droht eine Freiheitsstrafe?
Kann das Verfahren bei Eigenverbrauch eingestellt werden?
Wie hoch sind die Grenzwerte für eine "geringe Menge" bei Cannabis in Dortmund?
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