Aufhebungsvertrag prüfen lassen: Sichern Sie Ihre Ansprüche in Dortmund
Unterschreiben Sie nichts voreilig! Ich prüfe und verhandle für Sie.

Die grössten Risiken eines Aufhebungsvertrags
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt und drängt auf eine schnelle Unterschrift? Vorsicht! Mein dringender Rat: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ungeprüft! Einmal unterschrieben, lässt sich der Vertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen.
Arbeitgeber setzen Aufhebungsverträge gerne ein, um den strengen Kündigungsschutz zu umgehen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: 12 Wochen kein ALG I, Anspruchsdauer verkürzt sich.
Verlust des Kündigungsschutzes: Keine Kündigungsschutzklage mehr möglich.
Unzureichende Abfindung: Oft weit unter dem, was erreichbar wäre.
So verhandle ich Ihren Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist frei verhandelbar. Die wichtigsten Verhandlungspunkte:
Maximierung der Abfindung: Ich berechne und setze eine realistische Abfindungssumme durch.
Vermeidung der Sperrzeit: Durch geschickte Formulierungen lässt sich das Sperrzeitrisiko minimieren.
Freistellung: Unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung.
Arbeitszeugnis: Wortlaut eines sehr guten Zeugnisses direkt im Vertrag festlegen.
Resturlaub und Überstunden: Klare Regelungen zur Auszahlung.

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Mein Arbeitgeber setzt mich unter Druck. Was soll ich tun?
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Prüfung des Aufhebungsvertrags?
Wie vermeide ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag?
Welche Klauseln im Aufhebungsvertrag sind besonders gefährlich?
Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung abwarten?
Wie schnell muss ich mich nach einem Aufhebungsvertrag arbeitslos melden?
Weitere Schwerpunkte
Alle Bereich im Arbeitsrecht
Zur Arbeitsrecht Übersicht


Unterschreiben Sie nichts voreilig!
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen, um finanzielle Verluste und Sperrzeiten zu vermeiden.
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Arbeitgeber setzen Aufhebungsverträge gerne ein, um den strengen Kündigungsschutz zu umgehen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: 12 Wochen kein ALG I, Anspruchsdauer verkürzt sich.
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Maximierung der Abfindung: Ich berechne und setze eine realistische Abfindungssumme durch.
Vermeidung der Sperrzeit: Durch geschickte Formulierungen lässt sich das Sperrzeitrisiko minimieren.
Freistellung: Unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung.
Arbeitszeugnis: Wortlaut eines sehr guten Zeugnisses direkt im Vertrag festlegen.
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Vermeidung der Sperrzeit: Durch geschickte Formulierungen lässt sich das Sperrzeitrisiko minimieren.
Freistellung: Unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung.
Arbeitszeugnis: Wortlaut eines sehr guten Zeugnisses direkt im Vertrag festlegen.
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