Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht: Ihr Führerschein und Ihre Existenz auf dem Spiel

Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Gefährdung: Ich kämpfe um Ihre Mobilität.

Rechtsanwalt Felix Neumann

Ihr Anwalt in Dortmund

Typische Delikte im Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht geht es um mehr als Punkte in Flensburg. Hier stehen Ihr Führerschein, Ihre berufliche Existenz und im schlimmsten Fall Ihre Freiheit auf dem Spiel. Ob Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht oder Gefährdung des Strassenverkehrs: Ich setze alles daran, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden.

Die häufigsten Vorwürfe, mit denen Mandanten zu mir kommen:

Trunkenheit im Verkehr (Paragraph 316 StGB): Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen.

Gefährdung des Strassenverkehrs (Paragraph 315c StGB): Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Paragraph 142 StGB): Die 'Fahrerflucht'. Auch bei Bagatellschäden strafbar.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (Paragraph 21 StVG): Vorsätzliches Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Meine Verteidigungsziele

Im Verkehrsstrafrecht setze ich auf folgende Strategien:

Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis: Durch Nachweis fehlender Wiederholungsgefahr.

Verkürzung der Sperrfrist: Frühzeitige Teilnahme an MPU-Vorbereitungskursen als Argument.

Einstellung des Verfahrens: Bei Ersttätern und geringem Verschulden.

Fahrverbot statt Geldstrafe: In manchen Fällen kann ein kurzes Fahrverbot die bessere Alternative sein.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

Ich habe einen Parkrempler verursacht und bin weggefahren. Was nun?

Muss ich bei einer Verkehrskontrolle Fragen beantworten?

Welches Gericht in Dortmund ist für mein Verkehrsstrafverfahren zuständig?

Ich wurde in Dortmund geblitzt und mir droht ein Fahrverbot. Kann ein Anwalt helfen?

Was kostet ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Dortmund?

Ich hatte einen Unfall in Dortmund und der Gegner ist geflüchtet. Was soll ich tun?

Weitere Schwerpunkte

Alle Bereiche im Strafrecht

Kündigung & Kündigungsschutz

Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Abfindung aushandeln

Abmahnung abwehren

Zur Strafrecht Übersicht

Ihr Führerschein ist in Gefahr? Handeln Sie sofort!

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Ich übernehme Ihre Verteidigung.

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Typische Delikte im Verkehrsstrafrecht

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Die häufigsten Vorwürfe, mit denen Mandanten zu mir kommen:

Trunkenheit im Verkehr (Paragraph 316 StGB): Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen.

Gefährdung des Strassenverkehrs (Paragraph 315c StGB): Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Paragraph 142 StGB): Die 'Fahrerflucht'. Auch bei Bagatellschäden strafbar.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (Paragraph 21 StVG): Vorsätzliches Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Meine Verteidigungsziele

Im Verkehrsstrafrecht setze ich auf folgende Strategien:

Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis: Durch Nachweis fehlender Wiederholungsgefahr.

Verkürzung der Sperrfrist: Frühzeitige Teilnahme an MPU-Vorbereitungskursen als Argument.

Einstellung des Verfahrens: Bei Ersttätern und geringem Verschulden.

Fahrverbot statt Geldstrafe: In manchen Fällen kann ein kurzes Fahrverbot die bessere Alternative sein.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

Ich habe einen Parkrempler verursacht und bin weggefahren. Was nun?

Muss ich bei einer Verkehrskontrolle Fragen beantworten?

Welches Gericht in Dortmund ist für mein Verkehrsstrafverfahren zuständig?

Ich wurde in Dortmund geblitzt und mir droht ein Fahrverbot. Kann ein Anwalt helfen?

Was kostet ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Dortmund?

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Im Verkehrsstrafrecht geht es um mehr als Punkte in Flensburg. Hier stehen Ihr Führerschein, Ihre berufliche Existenz und im schlimmsten Fall Ihre Freiheit auf dem Spiel. Ob Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht oder Gefährdung des Strassenverkehrs: Ich setze alles daran, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden.

Die häufigsten Vorwürfe, mit denen Mandanten zu mir kommen:

Trunkenheit im Verkehr (Paragraph 316 StGB): Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen.

Gefährdung des Strassenverkehrs (Paragraph 315c StGB): Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Paragraph 142 StGB): Die 'Fahrerflucht'. Auch bei Bagatellschäden strafbar.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (Paragraph 21 StVG): Vorsätzliches Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Meine Verteidigungsziele

Im Verkehrsstrafrecht setze ich auf folgende Strategien:

Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis: Durch Nachweis fehlender Wiederholungsgefahr.

Verkürzung der Sperrfrist: Frühzeitige Teilnahme an MPU-Vorbereitungskursen als Argument.

Einstellung des Verfahrens: Bei Ersttätern und geringem Verschulden.

Fahrverbot statt Geldstrafe: In manchen Fällen kann ein kurzes Fahrverbot die bessere Alternative sein.

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