Pflichtverteidigung

Pflichtverteidiger in Dortmund: Ihr Recht auf eine starke Verteidigung

Wählen Sie Ihren Pflichtverteidiger selbst. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen!

Rechtsanwalt Felix Neumann

Ihr Anwalt in Dortmund

Wann haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Bei schweren Strafvorwürfen sieht das Gesetz vor, dass Sie sich nicht ohne Anwalt verteidigen dürfen. Ein verbreiteter Irrtum: Ein Pflichtverteidiger ist kein 'Anwalt zweiter Klasse'. Ich übernehme Pflichtverteidigungen und setze mich mit der gleichen Leidenschaft für Sie ein wie bei einem Wahlmandat.

Das Gesetz (Paragraph 140 StPO) regelt die Fälle der notwendigen Verteidigung:

Schwere des Vorwurfs: Ein Verbrechen mit Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe.

Untersuchungshaft: Wenn Sie sich in U-Haft befinden.

Schwere der zu erwartenden Strafe: Verfahren vor dem Schöffengericht oder höher.

Unfähigkeit zur Selbstverteidigung: Krankheit, Sprachbarrieren oder extreme Fallkomplexität.

Bewährungswiderruf: Wenn der Widerruf einer früheren Bewährung droht.

Wählen Sie Ihren Pflichtverteidiger selbst!

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, fordert das Gericht Sie auf, innerhalb einer kurzen Frist einen Anwalt Ihrer Wahl zu benennen. Lassen Sie diese Frist niemals verstreichen! Sonst wählt das Gericht einen Anwalt für Sie aus. Kontaktieren Sie mich umgehend, wenn Sie dieses Schreiben erhalten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?

Verteidigt mich ein Pflichtverteidiger schlechter?

Kann ich den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger wechseln?

Wie finde ich den richtigen Anwalt für eine Pflichtverteidigung in Dortmund?

Welches Gericht in Dortmund ist für mein Strafverfahren zuständig?

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen am Amtsgericht oder Landgericht Dortmund?

Was passiert, wenn ich die Frist zur Benennung eines Pflichtverteidigers in Dortmund verpasse?

Weitere Schwerpunkte

Alle Bereiche im Strafrecht

Kündigung & Kündigungsschutz

Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Abfindung aushandeln

Abmahnung abwehren

Zur Strafrecht Übersicht

Gerichtsschreiben erhalten? Benennen Sie mich als Ihren Pflichtverteidiger!

Lassen Sie die Frist nicht verstreichen. Kontaktieren Sie mich, und ich übernehme Ihre Verteidigung.

Pflichtverteidigung

Pflichtverteidiger in Dortmund: Ihr Recht auf eine starke Verteidigung

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Wann haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Bei schweren Strafvorwürfen sieht das Gesetz vor, dass Sie sich nicht ohne Anwalt verteidigen dürfen. Ein verbreiteter Irrtum: Ein Pflichtverteidiger ist kein 'Anwalt zweiter Klasse'. Ich übernehme Pflichtverteidigungen und setze mich mit der gleichen Leidenschaft für Sie ein wie bei einem Wahlmandat.

Das Gesetz (Paragraph 140 StPO) regelt die Fälle der notwendigen Verteidigung:

Schwere des Vorwurfs: Ein Verbrechen mit Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe.

Untersuchungshaft: Wenn Sie sich in U-Haft befinden.

Schwere der zu erwartenden Strafe: Verfahren vor dem Schöffengericht oder höher.

Unfähigkeit zur Selbstverteidigung: Krankheit, Sprachbarrieren oder extreme Fallkomplexität.

Bewährungswiderruf: Wenn der Widerruf einer früheren Bewährung droht.

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Wenn die Voraussetzungen vorliegen, fordert das Gericht Sie auf, innerhalb einer kurzen Frist einen Anwalt Ihrer Wahl zu benennen. Lassen Sie diese Frist niemals verstreichen! Sonst wählt das Gericht einen Anwalt für Sie aus. Kontaktieren Sie mich umgehend, wenn Sie dieses Schreiben erhalten.

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Bei schweren Strafvorwürfen sieht das Gesetz vor, dass Sie sich nicht ohne Anwalt verteidigen dürfen. Ein verbreiteter Irrtum: Ein Pflichtverteidiger ist kein 'Anwalt zweiter Klasse'. Ich übernehme Pflichtverteidigungen und setze mich mit der gleichen Leidenschaft für Sie ein wie bei einem Wahlmandat.

Das Gesetz (Paragraph 140 StPO) regelt die Fälle der notwendigen Verteidigung:

Schwere des Vorwurfs: Ein Verbrechen mit Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe.

Untersuchungshaft: Wenn Sie sich in U-Haft befinden.

Schwere der zu erwartenden Strafe: Verfahren vor dem Schöffengericht oder höher.

Unfähigkeit zur Selbstverteidigung: Krankheit, Sprachbarrieren oder extreme Fallkomplexität.

Bewährungswiderruf: Wenn der Widerruf einer früheren Bewährung droht.

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